(...) "Grundrecht auf Religionsfreiheit bei Beschneidungen von Jungen anerkennen (...) Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen in Deutschland dürfen nicht strafbar sein. (...) Dies wird zu Lasten der Kinder gehen, da die Beschneidungen dann in Hinerzimmern oder im Ausland durchfeführt werden. (...) Wir wollen, dass Beschneidungen von Jungen auch künftig unter ärztlicher Aufsicht und mit medizinischen Qualitätsstandards erfolgen und zum Wohle der Kinder nicht unbeaufsichtigt in Hinterzimmer verlegt werden. (...)
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