Sehr geehrter Herr Rieger,
da Sie Ihre Frage offensichtlich an Herrn Dr. Steinmeier stellen wollten, sollten Sie diese dort auch hinschicken.
Die Zuständigkeit liegt jedoch beim Bundesministerium für Gesundheit.
Sehr geehrter Herr Rieger,
da Sie Ihre Frage offensichtlich an Herrn Dr. Steinmeier stellen wollten, sollten Sie diese dort auch hinschicken.
Die Zuständigkeit liegt jedoch beim Bundesministerium für Gesundheit.
Sehr geehrter Herr Rieger,
Sie haben Ihre Frage zu Hebammen auch an Dr. Frank-Walter Steinmeier gestellt und bereits eine Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Oppermann
(...) Die finanzielle Situation von Hebammen beschäftigt die Politik seit längerem. (...) In der vergangenen Wahlperiode hat die Politik allerdings die Ausgangssituation für diese Verhandlungen deutlich verbessert, indem jetzt steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen sind. (...)
(...) Die Forderung der Hebammen nach staatlicher Unterstützung für eine ausreichende Versicherung teile ich. (...)
(...) Um die Hebammen kurzfristig finanziell zu entlasten, wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) im letzten Jahr die Regelungen zur Hebammenvergütung weiterentwickelt. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen verbessert, um eine finanzielle Überforderung von Hebammen durch steigende Versicherungsprämien zu vermeiden. Auf Grundlage der durch das GKV-FQWG geänderten Rechtslage konnten sich GKV-Spitzenverband und Hebammenverbände im letzten Jahr über eine deutliche Erhöhung der Leistungsvergütung einigen. (...)