
Dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag habe ich am Freitag nicht zugestimmt.
Dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag habe ich am Freitag nicht zugestimmt.
Ich hab für das neue Selbstbestimmungsgesetz gestimmt.
Ich selbst kann über das Gesetzt nicht abstimmen, würde aber zustimmen. Ich unterstütze die Initiative im Bund, denn das Gesetz trägt zur Selbstbestimmung bei.
Ich habe am 12.04.24 für die Pläne der Bundesregierung für ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“(20/9049) in einer vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (20/11004) gestimmt.
Insofern hätte eine Personenstandsänderung aus Rebellion, wie Sie es insinuieren, zunächst einmal aus medizinischer Sicht keine Folgen. Die Personenstandsänderung wäre übrigens auch nach einem Jahr wieder änderbar bzw. korrigierbar.