Durch diese Vorgehensweise werden auch Haushalte mit Nachtspeicherheizungen entlastet.
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Durch diese Vorgehensweise werden auch Haushalte mit Nachtspeicherheizungen entlastet.
Die Planungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen sehen vor, dass die Strompreisbremse auch für Nachtstrom gilt.
Biogasanlagen sollen auch nach dem Kabinettsentwurf weiterhin unter die Erlösabschöpfung fallen. Allerdings wurde der Sicherheitszuschlag von 6 ct/kWh auf 7,5 ct/kWh angehoben.
Für das Problem der Nachtspeichertarife arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einer Lösung, sodass diese Haushalte, die mit Strom heizen, auch von der Strompreisbremse mitberücksichtigt werden.
Die Strompreisbremse ist so konzipiert, dass sie die Menschen und Betriebe entlastet und gleichzeitig Sparanreize setzt. Sie haben natürlich Recht, dass diese Sparanreize ins Leere laufen, wenn sie ohnehin kaum noch Sparpotentiale haben. Dort wo allerdings noch Sparpotential vorhanden ist, soll die Strompreisbremse einen Anreiz geben.