Die Planungen der Bundesregierung sowie der sie tragenden Fraktionen sehen vor, dass die Strompreisbremse auch für Nachtstrom gilt.
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Antwort 20.12.2022 von Alena Trauschel FDP
Antwort 02.12.2022 von Johann Saathoff SPD
Biogasanlagen sollen auch nach dem Kabinettsentwurf weiterhin unter die Erlösabschöpfung fallen. Allerdings wurde der Sicherheitszuschlag von 6 ct/kWh auf 7,5 ct/kWh angehoben.
Antwort ausstehend von Karsten Hilse AfD
Antwort 22.12.2022 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für das Problem der Nachtspeichertarife arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an einer Lösung, sodass diese Haushalte, die mit Strom heizen, auch von der Strompreisbremse mitberücksichtigt werden.
Antwort 28.11.2022 von Olaf in der Beek FDP
Die Strompreisbremse ist so konzipiert, dass sie die Menschen und Betriebe entlastet und gleichzeitig Sparanreize setzt. Sie haben natürlich Recht, dass diese Sparanreize ins Leere laufen, wenn sie ohnehin kaum noch Sparpotentiale haben. Dort wo allerdings noch Sparpotential vorhanden ist, soll die Strompreisbremse einen Anreiz geben.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN