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Zuständig für den Tierschutz ist grundsätzlich der Bund. Gleichwohl setzt sich das Land Baden-Württemberg für eine dauerhafte Verbesserung der Haltungsstandards von Nutztieren ein, beispielsweise über die Tierschutzstrategie BW.
Ein sofortiges Verbot der Anbindehaltung halten wir Freie Demokraten nicht für der Weisheit letzten Schluss
Die Anbindehaltung von Rindern ist ein Auslaufmodell. Neue Ställe werden immer als Laufställe gebaut und bieten mehr Bewegungsfreiheit für Milchkühe. Ich begrüße diese Entwicklung.