Antwort 28.02.2022 von Stefan Schwartze SPD
Die Mitarbeiter dort dürfen diese Anfragen an den Patientenbeauftragten jedoch nicht unbefugt bearbeiten und leider auch nicht weiterleiten.
Die Mitarbeiter dort dürfen diese Anfragen an den Patientenbeauftragten jedoch nicht unbefugt bearbeiten und leider auch nicht weiterleiten.
Bezüglich der Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln ist nach meinem Kenntnisstand beabsichtigt, dessen Notwendigkeit in einem Zeitraum von drei Jahren zu überprüfen und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Nach aktuellem Wissenstand geht von der geringen Menge Titandioxid in Medikamenten kein Gesundheitsrisiko aus.
Titandioxid, auch bekannt als E171 wurde bei einer neuen Risikobewertung des Stoffs im Mai 2021 durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Ergebnis bekannt gegeben, dass der Inhaltsstoff nicht mehr als sicher eingestuft werden könne.