der Gesetzentwurf zum so genannten Alimentationsgesetz wird am 2. März im Plenum diskutiert und soll ab 1. Mai in Kraft treten. Eventuelle Nachzahlungen können alle Beamten - das heißt auch Lehrer - betreffen.
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Antwort 21.02.2023 von Wolfgang Fackler CSU
Antwort 21.02.2023 von Wolfgang Fackler CSU
für eventuelle Nachzahlungen sind und waren keine Rechtsmittel erforderlich. Darauf hatte das Finanzministerium ausdrücklich verzichtet.
Antwort ausstehend von Albert Rupprecht CSU
Antwort 20.03.2023 von Uli Grötsch SPD
Auch, wenn der Gesetzgeber bei Ihren einzelnen Fragen zu einer anderen Einschätzung kommt, sage ich Ihnen gerne zu, dass ich im parlamentarischen Verfahren Ihre Punkte nochmal für eine Prüfung einbringen werde.
Antwort 03.05.2023 von Rita Schwarzelühr-Sutter SPD
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Antwort 27.02.2023 von Johann Saathoff SPD
Bei der Frage ob die Widersprüche gerechtfertigt sind, kommt es letztlich auf den Einzelfall an, weshalb ich dazu keine Aussage treffen kann.