Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Simon Joda S. • 21.02.2015
Antwort von Bettina Hornhues CDU • 11.03.2015 (...) Ich kann Ihnen aber bereits heute versichern, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einsetzt, dass künftig gewerbliche und private Anbieter von WLAN-Netzen nicht mehr für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, wenn Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um Rechtsverletzungen durch Dritte zu verhindern. Alle anderen Dienstanbieter, insbesondere private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen. (...)
Frage von Simon Joda S. • 21.02.2015
Antwort von Uwe Beckmeyer SPD • 25.02.2015 (...) Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, Rechtssicherheit für Betreiber und Nutzer offener WLAN-Netze zu schaffen. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. (...)
Frage von Rena H. • 14.02.2015
Antwort von Cornelia Stoye BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 14.02.2015 (...) Zur Zeit ist diese Bremse besonders schwierig durchzusetzen, da der Zins bei Null liegt und Immobilien besonders begehrt und teuer. (...)
Frage von Wolfgang M. • 13.02.2015
Antwort ausstehend von Barbara Nitruch SPD Frage von Hartmut R. • 11.02.2015
Antwort von Karin Haas Die Linke • 11.02.2015 (...) Um die enormen Mietsteigerungen zu stoppen, müsste der alte Hamburger Mietenspiegel wieder eingeführt werden, der auch die Bestandsmieten erfasste und als Maßstab für Neuvermietungen galt. Auch ein wirklicher gesetzlicher Mietpreisstopp könnte hier hilfreich sein. (...)
Frage von Anne D. • 05.02.2015
Antwort von Andreas Dressel SPD • 11.02.2015 (...) In dieser Legislaturperiode haben wir unser Wahlversprechen umgesetzt und das Denkmalschutzgesetz nach dem Ipsa Lege-Prinzip novelliert, welches nach umfassenden Beratungen am 1. (...) Es heißt eindeutig im Denkmalschutzgesetz (DSchG) §7 (1), letzter Satz: "Die Verfügungsberechtigten können sich nicht auf die Belastung durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht wurden, dass Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen zuwider unterblieben sind." Das gilt unterschiedslos bei allen Denkmälern, also für Einzeldenkmäler wie für Ensembles. (...)