Frage von Peter V. • 23.10.2017

Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU
(...) Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht strafbar und somit auch kein Grund für Strafverfolgung. Zudem hat der Gesetzgeber mit § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) die Möglichkeit geschaffen, beim Besitz "geringer Mengen" zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen von Strafe abzusehen. (...)
(...) Um es kurz zu sagen, ich bin unbedingt für die Freigabe von Cannabis und die Zulassung zum Hanfanbau generell. Eine alte Kulturpflanze wie Hanf ist durch Produkte aus Erdöl ersetzt worden. (...)
(...) gerne leite ich Ihre Frage an die Entscheider weiter. (...)