Frage von Christina J. • 22.01.2023

Antwort ausstehend von Klaus Ernst BSW
Bei Haushalten mit Nachtspeicherheizungen wird der monatliche Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag zu berechnen.
Ich habe Ihren Vorschlag aufgenommen und zur Prüfung an die Fachkolleg:innen weitergegeben. Sie schauen, ob eine Umsetzung möglich wäre und eine Mehrheit in der Koalition zu erzielen ist.
Es gibt die Möglichkeit, über Soforthilfe-Fonds für Härtefälle Unterstützung zu erhalten, wo die anderen Preisbremsen nicht greifen.
die Strompreisbremse greift erst ab März 2023, dann aber rückwirkend für Januar und Februar. Insofern ist ihr aktueller Strompreis noch nicht gedeckelt.
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