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die hiesige Landesregierung hat die Öffnungsklausel des Bundesgesetzgeber zum aktuellen Bodenwertmodell genutzt. Im Gegensatz zu Bayern hat man hier eine Vermögenssteuer durch die Hintertür geschaffen, die viele Probleme und Ungerechtigkeiten kennt, wie z.B. die Überforderung der Gutachterausschüsse, entsprechend korrekte Bodenwerte zu ermitteln.
Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig.
Nur so kann verhindert werden, dass Mieter*innen und Eigentümer*innen –wie von Ihnen geschildert- ungerechtfertigte Mehrbelastungen drohen, die bis hin zur Verdopplung der Steuerlast führen können.
das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom April 2018 dem Gesetzgeber eine Neuregelung des Grundsteuerrechts auferlegt, weil die geltende Einheitsbewertung auf der Grundlage veralteter Werte nicht mehr verfassungskonform war