Antwort 13.04.2022 von Turgut Yüksel SPD
Es ist unangemessen, gegenüber den Antragsstellenden mit ihren berechtigten Anliegen zu reagieren, indem man auf die ebenso notwendige Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfe verweist.
Es ist unangemessen, gegenüber den Antragsstellenden mit ihren berechtigten Anliegen zu reagieren, indem man auf die ebenso notwendige Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfe verweist.
Es ist zutiefst bedauerlich, dass die Verzögerungen bei den Einbürgerungen während der Corona-Pandemie stark zugenommen haben.
Ich bin froh, dass wir im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung als Ziel festhalten konnten, die Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland abzusenken.