Antwort 29.10.2025 von Robert Teske AfD
Deshalb bin ich für eine Neuauszählung, ja für Fairness gegenüber unserem Mitbewerber, dem BSW, und schließe mich der luziden Analyse des Chemnitzer Politikwissenschaftlers Eckhard Jesse an
Deshalb bin ich für eine Neuauszählung, ja für Fairness gegenüber unserem Mitbewerber, dem BSW, und schließe mich der luziden Analyse des Chemnitzer Politikwissenschaftlers Eckhard Jesse an
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Die Jurist*innen des Wahlprüfungsausschusses prüfen derzeit die Stellungnahmen der Bundeswahlleitung.
Eine ernsthafte und gründliche Prüfung von Einsprüchen gegen ein Wahlergebnis ist wichtig und findet im Wahlprüfungsausschusses des Bundestages auch statt.
