Antwort 05.11.2025 von Hans Theiss CSU
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Ein knappes Wahlergebnis ist kein Rechtsgrund für eine Neuauszählung.
Die Jurist*innen des Wahlprüfungsausschusses prüfen derzeit die Stellungnahmen der Bundeswahlleitung.
Eine ernsthafte und gründliche Prüfung von Einsprüchen gegen ein Wahlergebnis ist wichtig und findet im Wahlprüfungsausschusses des Bundestages auch statt.
