Hallo Herr Theiss, ich möchte Sie fragen, wie es mit der vom BSW beantragten Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl steht.
Das BSW hat angeblich mit nur 0.019 Prozentpunkten die 5%-Hürde bei der letzten Bundestagswahl verpasst. Es gab einige Unregelmäßigkeiten, die überprüft werden sollten.
Siehe auch den Focus Artikel zu diesem Thema vom 29.9.
Auf jeden Fall darf es in einer Demokratie eigentlich nicht passieren, dass 5% der Wählerstimmen einfach ignoriert werden. Die 0.019 Prozentpunkte sind nicht statistisch signifikant. Der Wählerwille wir hier klar nicht respektiert. Zumindest sollte nachgezählt werden, ob die 5% wirklich nicht erreicht wurden.
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Derzeit befasst sich - so wie dies nach jeder Bundestagswahl geschieht - der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages mit entsprechenden Anträgen, Beschwerden usw.. Eine knappe Verfehlung der 5%-Hürde allein ist jedoch noch kein Grund für eine vollständige Nachzählung, so war dies auch in der Vergangenheit nicht der Fall. Im Münchner Norden gewann im Jahr 2002 der SPD-Kandidat mit 68.635 Erststimmen zu 68.287 Erststimmen für den CSU-Kandidaten, also mit nur 348 Stimmen Vorsprung bei aber 1.515 ungültigen Stimmen. Auch damals kam es nicht einer Nachzählung.
Offensichtliche Zählfehler wurden bereits vor der Feststellung des Ergebnisses in den Kreiswahlausschüssen beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. med. Hans Theiss MdB

