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Die in den Online-Portalen genannten Miethöhen sind, da es noch nicht zum Vertragsschluss gekommen ist, zunächst rechtlich nicht verbindliche Angaben.

Nach dem deutschen Mietrecht kann der Vermieter eine ganze Reihe von Aufwendungen als Nebenkosten auf den Mieter abwälzen

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (https://www.berlin.de/sen/sbw/) bzw. an die zuständige Mieterberatung in Ihrem Bezirk (https://www.berlin.de/sen/wohnen/service/serviceadressen/mieterberatungen-in-den-bezirken/).

Uns ist die wachsende Problematik bei dieser Art von Mietverträgen bekannt. Daher hatte die SPD-Bundestagsfraktion bereits eine Deckelung der Indexmiete vorgeschlagen. Diese wurde vom ehemaligen Koalitionspartner FDP abgelehnt.

Gerne verweise ich hier auf die Antwort meiner Kollegin Frau Julia Klöckner: