
Allerdings kann ich aus ihrer Frage nicht erkennen, worin sie im kürzlich verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Benachteiligung von Forschenden erkennen.
Allerdings kann ich aus ihrer Frage nicht erkennen, worin sie im kürzlich verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Benachteiligung von Forschenden erkennen.
Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Ich bitte Sie und alle anderen Interessierten daher noch um etwas Geduld, wenn behördenseitig noch Verfahrensfragen geklärt werden müssen.
An den Bedingungen für die Wiedereinbürgerung wurde im Rahmen der gerade abgeschlossenen Reform nichts verändert. Das Verfahren ist hier gut dargestellt:
Wir machen die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich. Sowohl für in Deutschland lebende Ausländer:innen, als auch für im Ausland lebende Deutsche, die sich einbürgern lassen möchten. Die Beibehaltungsgenehmigung entfällt entsprechend.
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.