Die Mehrstaatigkeit ist auch bei einer Einbürgerung aus dem Ausland heraus möglich.
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Die Mehrstaatigkeit ist auch bei einer Einbürgerung aus dem Ausland heraus möglich.
Leider lässt sich noch kein Datum benennen, eine konkrete Frist, in der der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben muss, gibt es nicht. Hier findet Sie eine aus meiner Sicht sehr gute Übersicht zum Inkrafttreten von Gesetzen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/21/20210716-inkrafttreten-von-gesetzen.html
Wenn Sie Ihre alte / eine weitere Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten der Reform zu Ende Juni 2024 (wieder)erlangen möchten, ist es nicht notwendig, deutsche Behörden davon in Kenntnis zu setzen.
Allerdings kann ich aus ihrer Frage nicht erkennen, worin sie im kürzlich verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Benachteiligung von Forschenden erkennen.
Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz aber im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass für alle einsehbar transparent ist, wann das Gesetz final in Kraft treten wird.
Ich bitte Sie und alle anderen Interessierten daher noch um etwas Geduld, wenn behördenseitig noch Verfahrensfragen geklärt werden müssen.