Durch das bald in Kraft tretende neue Gesetz, sieht es folgendermaßen aus: von deutscher Seite wird es dann keine Beschränkungen zur doppelten Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit mehr geben. Egal, ob Zuwanderer:innen sich hier einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob - wie bei Ihren Kindern - Menschen schon qua Abstammung Bezug zu mehreren Ländern und damit das Recht auf mehrere Staatsangehörigkeiten haben
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Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben.
Leider lässt sich noch kein Datum benennen. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - transparent nachlesbar auf dieser Seite: https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html
Die Mehrstaatigkeit ist auch bei einer Einbürgerung aus dem Ausland heraus möglich.
Leider lässt sich noch kein Datum benennen, eine konkrete Frist, in der der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben muss, gibt es nicht. Hier findet Sie eine aus meiner Sicht sehr gute Übersicht zum Inkrafttreten von Gesetzen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/21/20210716-inkrafttreten-von-gesetzen.html
Wenn Sie Ihre alte / eine weitere Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten der Reform zu Ende Juni 2024 (wieder)erlangen möchten, ist es nicht notwendig, deutsche Behörden davon in Kenntnis zu setzen.