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(...) Die Idee "Überstunden abgabenfrei" lehne ich grundsätzlich ab. Dies bedeutet nämlich schlicht und einfach eine verdeckte Arbeitszeitverlängerung, und das geht zwangsläufig auf Kosten von Arbeitsplätzen. (...)
(...) es gibt bei der Rente mit 67 weiterhin eine Regelung für Menschen, die besonders lange gearbeitet haben. Wer 45 Jahre und länger beschäftigt war, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. (...)
(...) Richtig ist auch die Tatsache, dass durch die HARTZ-IV-Gesetzgebung die Erwerbslosenstatistik manipuliert wird. Viele arbeitslose Menschen werden trotz Arbeitslosigkeit nicht mehr erfasst. (...)
Standardantwort::
Sehr geehrter Herr Parth,