Frage von Angelika Fritze - S. • 10.06.2013

Antwort ausstehend von Peer Steinbrück SPD
(...) Heute müssen Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts an die Rentenversicherung abführen. Dies gilt auch dann, wenn der geringfügig Beschäftigte bereits Rentner oder Pensionär ist. (...)
(...) Ich kann den Unmut vieler Rentner über die geringe Rentenerhöhung zum 1. Juli 2013 gut verstehen. (...)
Sehr geehrte Frau Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage zu Erwerbsminderungsrenten und Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rente.