Somit wird das Züchten gesunder Tiere – im Sinne der Tiere selbst und der Menschen, die sie halten, gestärkt. Kein Halter von Hund, Katze und Co. will, dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt.
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Wie auch zu Ihrer Frage zum Thema „Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid“ kann ich Ihnen hier sagen, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion von dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf zur Tierschutznovelle erwartet hatten, der auch von der FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung verwässert wurde.
So viel vorweg: Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf zur Tierschutznovelle erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert.
Mit den neuen Regelungen sollen die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen.
Die Kastenstandhaltung im Deckzentrum wird ab 2029 verboten, ab 2036 dürfen Sauen im Abferkelbereich nur noch maximal fünf Tage um die Geburt herum in einem Kastenstand gehalten werden, was die Ferkel nach der Geburt vor Erdrückung schützen soll
Im kommenden parlamentarischen Verfahren kann sich also noch etwas bewegen. Ich bedanke mich auch für Ihr Engagement und werde diese Punkte im Blick behalten.