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(...) Das Bundessozialgericht hat im Januar 2009 verfassungsrechtliche Bedenken bei den Regelleistungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr beim Arbeitslosengeld II angemerkt und deswegen die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. (...)
(...) Sie selbst ist daher auch keine Sozialleistung, sondern wurde von der erwerbstätigen Bevölkerung erarbeitet. Zusammen mit der Erhöhung des ALG II und der Grundsicherung im Alter bzw.Sozialhilfe für rund 7,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Höhe von 60,8 Mio.EUR bedeutet dies einen deutlichen Schub für die Binnennachfrage und ist ein Baustein der Wirtschaftsbelebung in der derzeitigen Rezession. Die Erhöhung dient also lediglich der Anpassung des Regelsatzes an die Steigerungen des allgemeinen Lohn- und Rentenniveaus, mit der eine Benachteiligung der Empfänger von ALG II / Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Rentnerinnen und Rentnern vermieden werden soll und die Volkswirtschaft gestärkt wird. (...)
(...) In den letzten Wochen haben wir intensiv - auch in Anhörungen - über den Kinderschutz diskutiert. Leider ist sich die Große Koalition nicht einig geworden, mit welchen konkreten Maßnahmen die bestehende Gesetzeslage tatsächlich im Sinne der Kinder verbessert werden könne. Daran ist letztlich das völlig unzureichende Maßnahmenbündel, das vom Familienministerium vorgelegt wurde, gescheitert. (...)
Sehr geehrter Herr Taschner,