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Frank Spieth
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Frage von Andreas T. •

Frage an Frank Spieth von Andreas T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Spieth,

mein Anliegen mit welchen ich mich an sie wende betrifft die Bereiche Arbeitsargenturen, Arbeit, Vermittlung und Mobbing.

Kurze Vorstellung: Bin in mehreren Berufen ausgebildet, habe in 2 davon Berufserfahrung, davon kann ich einen nicht mehr ausüben wegen Schwerbehinderung, im 3. beruf keine Berufserfahrung.

In den Jahren 1990 bis 2000 gab es noch kein ALG 2. Die Arbeitslosen welche SB (Schwerbehindert) waren wurden egal wie lange sie arbeitsuchend waren von einer Stelle der SB-Abt./Reha betreut. Meine Erfahrungen mit dieser Stelle sind nicht gerade positiv. Es wurden Kopien der Bescheide des Versorgungsamtes, welche auch die Arten der Behinderungen beinhalteten, angefertigt.

Die Vermittlung und Betreuung war am Anfang (1991 bis 1993) soweit noch i.O. . dannach hatte ich den Eindruck als ob sich nicht nach den Sachlagen gerichtet wird. Ich meine damit das SB nicht alle arbeiten machen können wegen ihres Leidens. In meinen Fall Vermittlung in ein Arbeitsverhältniss wo ich schwer heben mußte. Habe durch Möbius Scheuermann eine Wirbelsäule welche nicht so stark belastet werden sollte, 15-20 kg.
In der jetztigen Arge sind keine Fachkräfte welche für die Vermittlung von SB zuständig sind. Was soll das werden wenn Laien diese Aufgaben übernommen haben?

Ich habe erleben müssen das die SB-Vertretung und der Betriebsrat der RV Thüringen versagt haben bzw. unfähig sind Mobbing von Behinderten zu unterbinden. Ich war in der Abt. 700 der ehemaligen LVA Thür. beschäftigt und bin eines der 7 Mobbingopfer der Frau Schröder, Nr. 5.

Trotzdem bekannt war das es in der Poststelle 2 Personen gibt welche das selbe erlebt hatten wie ich, auch Ofer dieser Frau zu sein war es nicht möglich das sich was änderte. Rauswurf oder ähnliches nichts.

Es sollten Stellen eingerichtet werden wo diese Opfer eine Genugtuung ihrer erlittenen Qualen erreichen können. Wieso wird in staatl. Betrieben soetwas überhaupt geduldet?

Die Zeichen gehen zuende leider. Mfg Taschner

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Taschner,

Mobbing am Arbeitsplatz ist leider keine Seltenheit. Dass auch behinderte Arbeitnehmer davon nicht verschont bleiben, überrascht mich nicht. DIE LINKE im Bundestag hat sich schon seit Beginn der Wahlperiode mit dem Thema Mobbing beschäftigt und in dem Zusammenhang auch auf die gesundheitlichen Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz hingewiesen. Beschwerden wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Schlaflosigkeit, Bluthochdruck, Herzschmerzen, Geschwüre, Muskelverspannungen sogar schwere Depressionen können die Folgen von andauernden Schikanen durch Vorgesetzte oder Arbeitskollegen sein.

Ihre Frage danach, wieso in staatlichen Betrieben soetwas geduldet wird, kann ich nur mit dem Hinweis beantworten, dass die Arbeitgeber in der Pflicht stehen, ihre Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu bewahren. Dies ergibt sich aus den Artikeln 1 und 2 Grundgesetzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen.Tatsächlich ist es allerdings für Betroffene schwer nachzuweisen, dass sie gemobbt werden. Sich gegen Mobbing zu wehren, ist oft auch auf rechtlicher Ebene schwierig, da Mobbing am Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Straftatbestand ist. Es sind nur einzelne Mobbinghandlungen strafbar. Diese können auch zur Anzeige gebracht werden.

DIE LINKE strebt deshalb eine Legaldefinition des Begriffs Mobbing an. Dadurch soll es möglich werden, juristisch gegen Mobbing vorzugehen. Auch auf internationaler Ebene gibt es bereits Überlegungen der EU-Kommission, eine Richtlinie gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu schaffen. Die Linksfraktion hat die Bundesregierung in zwei Kleinen Anfragen zu dem Problem Mobbing befragt. Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Absicht hat, eine gesetzliche Definition von Mobbing zu schaffen und Mobbing explizit unter Strafe zu stellen antwortete die Bundesregierung: "Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, Mobbing am Arbeitsplatz entgegenzuwirken - sowohl für Arbeitgeber zur Unterbindung von Mobbing-Handlungen als auch für Arbeitnehmer als Mobbing-Betroffene - sind nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend." Zumindest in dieser Wahlperiode ist also in Bezug auf das Mobbing-Problem von der Bundesregierung nichts zu erwarten.

Ich denke aber, dass man vor allem die gesellschaftlichen Ursachen für Mobbing angehen muss. Gemobbt wird oft, weil das Arbeitsklima in Betrieben nicht gut ist, Konkurrenzdruck herrscht und die Beschäftigten frustriert und gestresst sind. Von Arbeitsgebern geht Mobbing meist aus, wenn sie Arbeitnehmer loswerden wollen. Mobbing wird dann gezielt eingesetzt, um Beschäftigte zur Kündigung zu bringen. Wer aber Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes und dem Absturz in Hartz IV hat, wird sich kaum gegen Mobbing wehren. Wer keine Hilfe durch einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft hat, ist auf sich allein gestellt. Wer befristet beschäftigt ist, traut sich kaum, den Mund auf zu machen. Deswegen setze ich mich für gute Arbeit, gute Löhne und gegen prekäre Beschäftigung und Hartz IV ein. Vernünftige Arbeitsbedingungen helfen auch, Mobbing vorzubeugen. Sie schreiben, dass Stellen eingerichtet werden sollen, an die sich Mobbing-Opfer wenden können. Solche Stellen gibt es, auch in Thüringen. Beratung gibt es zum Beispiel bei den Thüringer Arbeitsschutzbehörden. Die Adresse und viele Informationen rund um das Thema Mobbing finden Sie in der Broschüre "Nein zu Mobbing - Informationen für Betroffene und Vorgesetzte" die vom Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit herausgegeben wurde. Die Broschüre können Sie unter folgendem Link im Internet lesen:

http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload524.pdf

Ob es spezifische Beratungsangebote für Behinderte gibt, die von Mobbing betroffen sind, kann ich Ihnen nicht sagen. Sie können sich aber an den behindertenpolitischen Sprecher DER LINKEN im Bundestag, Dr. Ilja Seifert wenden. Seine Email-Adresse ist: ilja.seifert@bundestag.de

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen, Frank Spieth