(...) Ein entsprechendes Gesetz zur Sittenwidrigkeit würde hier Klarheit bringen und Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer schaffen, daher spreche ich mich für eine einfache und praxistaugliche Regelung aus. Wir könnten per Gesetz festlegen, dass sich die Sittenwidrigkeit von Löhnen am soziokulturellen Existenzminimum ausrichtet. (...)
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(...) Wir fordern den verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln der Beitragszahler und die Anpassung an die Bedürfnisse der Arbeitslosen, Arbeitgeber und Arbeitsuchenden. Neben der Einrichtung einer Versicherungsagentur, die die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld verwaltet, und einer personell deutlich abgespeckten Arbeitsmarktagentur, die für überregionale Aufgaben verantwortlich ist und Rahmenbedingungen setzt, sollen alle Arbeitslosen in kommunalen Jobcentern betreut, beraten und vermittelt werden. Das Grundproblem, das Zuständigkeitschaos in Arbeitsagenturen, Kommunen oder in Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen muss beseitigt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Jenke,
herzlichen Dank für Ihre Anmerkung. Wenn Sie eine konkrete Frage haben sollten, bitte ich Sie, sich direkt an mich zu wenden.
Mit den besten Grüßen,
Philipp Mißfelder
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat die Argen aus Arbeitsagenturen und Kommunen für verfassungswidrig erklärt. Arbeitsminister Olaf Scholz hat „Kooperative Jobcenter“ mit freiwilliger Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen vorgeschlagen, um die Beratungen im Parlament zu umgehen. Damit sind erneut zwei Behörden für die Arbeitslosen zuständig, das wird ihre Situation nicht verbessern. (...)
(...) Ich persönlich bin gegen eine Privilegierung von Beschäftigungsformen, die versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bedrohen und das allgemeine Lohngefüge zerstören. Zumal unser Soziales Sicherungssystem auf voll versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen basiert. (...)
(...) aus Respekt vor der Tarifautonomie mische ich mich nicht in Tarifauseinandersetzungen ein. Ich denke aber, daß die Arbeitnehmer - auch im öffentlichen Dienst - ein Recht auf angemessene Lohnerhöhungen haben. Mein Eindruck ist, daß die gegenwärtig erörterten Erhöhungen die Reallohnverluste der letzten Jahre nicht ausgleichen. (...)