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Bedauerlicherweise gab es hierfür im Bundestag keine Mehrheit. Aktuell wird wohl ein neuer parlamentarischer,entarischer Versuch unternommen.

Hinsichtlich langer Beförderungen von Nutztieren (insb. ältere Zuchtrinder) in weit entfernte Drittstaaten, wurden die zuständigen unteren Verwaltungsbehörden durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 29. Juli 2020 angewiesen, diese bis auf Weiteres nicht mehr abzufertigen.

Der Massentransport von Tieren über weite Strecken ist ebenso abzulehnen wie die durch exzessiven Fleischkonsum herbeigeführte Massentierhaltung!

Die Europäische Kommission hat in der Farm-to-Fork („Vom Hof auf den Tisch“) - Strategie angekündigt, bestehendes Tierschutzrecht, u. a. zum Transport von Tieren, auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überarbeiten.