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Nach § 1, Abs. 2 Nr. 1 erhalten die Inflationsausgleichszahlung Beamtinnen und Beamte im Geltungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S 218, 508) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 348, 410) mit Ausnahme der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte.
Die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro und die Energiepreispauschale von 300 Euro sind zwei unterschiedliche Instrumente.
Inflationsausgleichsprämie Krankheit
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. April 2024 zum Thema "Inflationsausgleich für Rentner".
Als Freie Demokraten setzen wir uns für ein Familienrecht auf der Höhe unserer Zeit ein.
Die Diäten (kein Gehalt) der Bundestagsabgeordneten steigen ab Juli um sechs Prozent.