
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Beim Inflationsausgleich handelt es sich um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern.
Dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer:innen haben.
Es wird für pensionierte Beamte einen Inflationsausgleich geben.
Als Beamter dürfte kaum jemand kündigen und den Job aufgeben, weshalb die allermeisten Beamten auf einen recht umfangreichen Stock von Arbeitsjahren kommen dürften.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.
Zum Vorgehen der Bundesländer bzgl. der Übertragung der Tarifeinigung auf Landesbeamt:innen bzw. Pensionär:innen liegen mir keine Informationen vor.