Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Denijel S. • 23.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 04.03.2024 Durch das bald in Kraft tretende neue Gesetz, sieht es folgendermaßen aus: von deutscher Seite wird es dann keine Beschränkungen zur doppelten Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit mehr geben. Egal, ob Zuwanderer:innen sich hier einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob - wie bei Ihren Kindern - Menschen schon qua Abstammung Bezug zu mehreren Ländern und damit das Recht auf mehrere Staatsangehörigkeiten haben
Frage von Husam A. • 22.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.02.2024 Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben.
Frage von Shivam M. • 20.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.02.2024 Leider lässt sich noch kein Datum benennen. Sobald die Unterzeichnung erfolgt ist, wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - transparent nachlesbar auf dieser Seite: https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html
Frage von Vladimir N. • 20.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.02.2024 Die Mehrstaatigkeit ist auch bei einer Einbürgerung aus dem Ausland heraus möglich.
Frage von Jürgen B. • 20.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.02.2024 Leider lässt sich noch kein Datum benennen, eine konkrete Frist, in der der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben muss, gibt es nicht. Hier findet Sie eine aus meiner Sicht sehr gute Übersicht zum Inkrafttreten von Gesetzen: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/texte/21/20210716-inkrafttreten-von-gesetzen.html
Frage von Daniel M. • 15.02.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 26.03.2024 Wenn Sie Ihre alte / eine weitere Staatsangehörigkeit nach Inkrafttreten der Reform zu Ende Juni 2024 (wieder)erlangen möchten, ist es nicht notwendig, deutsche Behörden davon in Kenntnis zu setzen.