Frage von Manfred S. • 05.11.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
In Bezug auf die frühere Tätigkeit ergibt sich hier kein Interessenskonflikt, da die Rolle der Vorsitzenden keine inhaltliche Steuerung vorgibt, sondern die Diskussionen und Entscheidungsprozesse innerhalb des Ausschusses überparteilich und unparteiisch begleitet und moderiert.
Ich gehe keinen Nebentätigkeiten nach und habe daher auch keine Nebeneinkünfte.
Reformstaatsvertrag liegt in der Kompetenz bei den Ländern, daher konnten wir nicht darüber abstimmen.
Als Vertreterin der Bundes bin ich Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn. Diese Nebentätigkeit übe ich im Rahmen der Wahrnehmung meines Mandats aus.