
Der Zuschuss für Rentner*innen zur Krankenversicherung ersetzt den „Arbeitgeber*innenanteil“.
Der Zuschuss für Rentner*innen zur Krankenversicherung ersetzt den „Arbeitgeber*innenanteil“.
Zum 1. Januar 2023 wurden die Sätze für die Regelbedarfe erhöht. Die Regelbedarfsstufe 1 beträgt nunmehr 502 Euro.
In unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 haben wir eine Solidarische Mindestrente in Höhe von 1.200 Euro netto gefordert
In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die ehemalige Große Koalition auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Damit soll der individuelle Rentenanspruch von Menschen mit geringen Rentenansprüchen in Zukunft aufgewertet werden.
Die private Altersvorsorge wird in dieser Wahlperiode reformiert; Energiekonzerne bezahlen aktuell eine "Übergewinnsteuer"
Es ist also nicht so, dass die Beiträge der Beitragszahlerin oder des Beitragszahlers in einer Rentenkasse gesammelt und am Ende des Arbeitslebens als Rente gezahlt werden.