(...) Hinsichtlich Ihrer ersten Frage sehe ich dahingehend keinen Handlungsbedarf, da eine „Datensammelwut“ meiner Meinung nach nicht vorliegt. Auch eine Verletzung zahlreicher Grundrechte des Beamten liegt meines Erachtens nicht vor, die Grundrechte werden lediglich eingeschränkt, was aber aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses notwendig ist. Jeder, der sich für die Beamtenlaufbahn, ganz gleich in welcher Behörde oder Institution entscheidet, weiß vorab, dass seine Grundrechte in Bezug auf seine Tätigkeit eingeschränkt sein werden. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Sehr geehrter Herr Lesch, ich danke nochmals für Ihre Anfrage, bitte aber auch um Verständnis, dass ich Ihre Kritik insgesamt nicht nachvollziehen kann. Die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten und die damit verbundene Entscheidung über staatliche Versorgungsleistungen auf eine sachlich fundierte Grundlage zu stellen, die nur eine ärztliche Untersuchung bilden kann, ist Aus-druck der Verantwortung des Staates gegenüber seinen Beamten, aber auch gegenüber den Steuerzahlern. (...)
(...) Damit beim Bürger der vermeintliche Eindruck der Selbstbedienung gar nicht erst entsteht, setzt sich die FDP seit Jahren für eine unabhängige Kommission bei der Diätenentwicklung ein ( http://www.bundestag.de/blickpunkt/104_Spezial/0703/0703032.htm ) (...)
(...) Das ist ein starker Begriff kommunaler Selbstverantwortung und einer der Grundbausteine von Demokratie. Staatliche Leistungen in der Kommune sind Kita, Schule, Kultur, Altenheim etc. (...)
(...) Sieht man sich diesen Bericht im Detail an, so stellt man fest, dass die genannten Effekte entweder auf Simulationen beruhen, nicht quantifizierbar sind oder überaus gering ausfallen. Insofern kann man meiner Ansicht nach auf die zwei Mal jährliche Zeitumstellung auch verzichten. (...)
(...) Ich stehe natürlich nach wie vor zu meinem Abstimmungsverhalten, zumal die Bayerische Staatsregierung ebenfalls beschlossen hatte, dass das neue Verfahren mit Blick, insbesondere auf den Datenschutz, zwei Jahre nach vollständiger Inbetriebnahme, spätestens aber fünf Jahre nach Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes, Gegenstand eines Monitorings sein wird. Dabei werden sowohl technische Sicherheit, als auch die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der getroffenen Regelungen auf den Prüfstand gestellt. (...)