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Aktuell ist die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzesentwurfs, welches das Beamtenrecht und damit verbunden den Umfang der Alimentation von Bundesbeamt:innen regelt, noch nicht abgeschlossen.
Bisher ist uns Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch kein Referentenentwurf zur Anpassung der Alimentation von Bundesbeamten bekannt.
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle auch die 138 Millionen Euro, die durch die Umsetzung zusätzlich zur Verfügung gestellt und an die Beamten ausbezahlt werden. Zudem gibt es eine Bestandsschutzregelung, sodass niemand schlechter gestellt wird!
Der Gesetzesentwurf befindet sich nach meiner Kenntnis noch in der internen Hausabstimmung im Bundesinnenministerium