
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen zum Elternunterhalt.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfragen zum Elternunterhalt.
(...) Ich nehme an, Sie meinen "Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern". (...)
(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. (...)
(...) Wir fordern, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben. (...)
(...) Pflege darf nicht arm machen – weder die zu pflegenden Menschen noch ihre Familienangehörigen. Aus dieser Sicht heraus unterstützen wir jeden Schritt, der die gegenwärtige Regelung in der „Hilfe zur Pflege“ zumindest verbessert. (...)
(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden soll. (...)