Frage von Maxi H. J. • 02.12.2024

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Das Finanzamt erhebt aktuell Kirchensteuer (bei Kirchensteuerpflichtigen), erhält dafür jedoch auch eine Aufwandsentschädigung.
Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.