Die Verbesserung der Förderung und Vereinfachung des Verfahrens führte dazu, dass nunmehr auch Halter von Kleinstfahrzeugen diese bei den Zulassungsbehörden freiwillig anmelden und die Zulassungsbescheinigung für die Anrechnung der Strommengen nutzen. Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.10.2023 von Dagmar Schmidt SPD
Antwort ausstehend von Priska Hinz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.07.2024 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst. Es erscheint weder logisch noch gerecht für zwei in den Anschaffungskosten und im Verbrauch völlig unterschiedliche Fahrzeuge den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen.
Antwort 31.08.2023 von Johann Saathoff SPD
Grundsätzlich ist es so, dass im Öffentlichen Dienst schon heute Personal fehlt. Mit mehr Digitalisierung wird die bestehende Lücke also bestenfalls verkleinert.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN