Frage von Viktoria S. • 12.12.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Ich halte es für falsch, kurzfristig vor einer so bedeutsamen und richtungsweisenden Bundestagswahl noch eine Abstimmung über diese Frage durchzuführen.
Leider wird der nunmehrige Vorstoß einiger Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, § 218 StGB kurz vor Ende der Wahlperiode in seiner jetzigen Form zu streichen, der Komplexität der mit dem Schwangerschaftsabbruch verbundenen ethischen und juristischen Fragestellungen nicht gerecht.
Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss durch gesundheitspolitische Maßnahmen gestärkt werden. Dazu leistet die Abschaffung von § 218 StGB keinen Beitrag.