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(...) Wir wollen es den Hochschulen freistellen, ob sie Studiengebühren erheben, die erst im Nachgang zu einem erfolgreich bestandenen Studium und bei einem Vollzeitjob bezahlt werden und 500 Euro monatlich nicht übersteigen dürfen. Das Geld soll auch in diesem Fall zweckgebunden, innerhalb der Hochschule, verwendet werden. (...)
(...) Juni 2018 haben sich die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium geändert. (...)
Sehr geehrter Herr Diewald,
(...) Hochschulen sollten dabei im Wettbewerb stehen, untereinander und damit auch um die besten Köpfe. Gerade bei aufbauenden Masterprogrammen sollte es ein Interesse der jeweiligen Landespolitik sein, die besten Talente aus aller Welt an die eigenen Hochschulen zu holen und im Anschluss auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies gilt insbesondere für einen Stadtstaat wie Hamburg. (...)