Ein Beschluss über § 218 StGB sollte erst nach der Bundestagswahl und nach eingehender Beratung einem für medizinethische Fragen üblichen Verfahren erfolgen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
es steht außer Frage, dass wir die Situation für Frauen, die ungewollt schwanger werden, dringend verbessern müssen.
Ich wünsche mir eine ausführliche, fraktionsübergreifende Debatte im Deutschen Bundestag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Der Bundestag hat gute Erfahrungen damit gemacht, über medizinethische Fragen in fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zu diskutieren, bei welchen jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter frei nach dem eigenen Gewissen entscheiden sollte. Deshalb plädiere ich dafür, alle Perspektiven gründlich zu beleuchten und diese wichtige Debatte in der nächsten Legislaturperiode mit der notwendigen Sorgfalt erneut aufzugreifen.
Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch sollte nicht länger im Strafgesetzbuch geregelt werden.