Frage von Petra W. • 31.07.2017

Antwort ausstehend von Markus Bayerbach parteilos
(...) Ziel des Gesetzes ist es auch, gegen Menschenhandel vorzugehen. Ein Problem bei der Bekämpfung des Menschenhandels im Rotlichtmilieu war bislang die Intransparenz des Milieus durch die hohe Fluktuation und Mobilität der Prostituierten. (...)
(...) In der Sache bin ich gegen die Schaffung neuer Strafvorschriften und für eine konsequente Durchsetzung des geltenden Rechts. Strafrecht darf aus rechtsstaatlichen Gründen nur ultima ratio sein, um konkrete Rechtsgüter zu schützen. (...)