Antwort 11.04.2012 von Norbert Röttgen CDU
Sehr geehrter Herr Hüttemann,
Sehr geehrter Herr Hüttemann,
(...) Nach dem Unionsrecht müssen EU-Bürger bei Reisen im Besitz gültiger Ausweisdokumente sein (Richtlinie 2004/38/EG). Hier ist bei Ablauf des Gültigkeitsdatums nur folgendes festgelegt: Für den Fall, dass der Personalausweis oder Reisepass, der die Einreise in ein Land ermöglicht hat, ungültig wird, darf dies nicht als Rechtfertigung gelten, die betroffene Person aus dem Aufnahmemitgliedstaat auszuweisen. (...)
Sehr geehrter Herr Köhnen,
wenn Sie eine Frage an mich stellen möchten, beantworte ich diese gerne.