Frage von Thomas P. • 07.07.2023

Antwort ausstehend von Olav Gutting CDU
Es gibt keine Aussicht, ein Verfahren der abstrakten Normenkontrolle einzuleiten. Allerdings gibt es bereits Klagen gegen diesen Satz im EStG.
Gemeinsam mit der FDP habe ich mich in der Vergangenheit für eine Verbesserung der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgesprochen und werde dies auch in Zukunft tun
Wir kennen die verfassungsrechtlichen Bedenken und werden uns fortlaufend für Änderungen einsetzen.
Die Neuregelung versagt auch als Instrument zur Eindämmung von Kapitalmarktspekulation.
Im Hinblick auf die zeitlichen Abläufe bei den Veranlagungen und Erstattungen von Kapitalertragsteuern ist davon auszugehen, dass erst im Jahr 2026 vollständige Erfahrungen und Informationen über die Neuregelung vorliegen.