
Für uns hat das Wohl der Kinder allerhöchste Priorität. Daher werden wir in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz stärken und uns auf allen Ebenen für eine besondere Berücksichtigung des Kindeswohls starkmachen.
Für uns hat das Wohl der Kinder allerhöchste Priorität. Daher werden wir in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz stärken und uns auf allen Ebenen für eine besondere Berücksichtigung des Kindeswohls starkmachen.
Ich teile ihre Sorge, kann aber aus Mangel an Fachkenntnis hier leider kaum etwas tun, fürchte ich. Unterstützen werde ich dennoch jede sinnvolle Maßnahme.
Wenn Ihnen weder das Jugendamt beiseite steht, noch Gerichte helfen, empfehle ich Ihnen, sich an eine Familienberatungsstelle zu wenden.
Tatsächlich wurde die 100.000 Euro Grenze mit Bedacht gewählt: Schließlich besteht eine 100.000 Euro Grenze bereits seit ihrer Schaffung am 1. Januar 2005 im Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), § 43 Abs. 5 SGB XII a.F.