Im Freistaat Bayern ist kein gesondertes Informationsfreiheitsgesetz verankert.
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Der Hintergrund ist, dass nur Petitionen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, auf der Bundestagsseite veröffentlicht werden können. Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird sich hierzu gerne mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen, sobald die angeforderte Stellungnahme vorliegt.
Als Bundesregierung haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz weiterzuentwickeln. Das dafür zuständige Bundesinnenministerium arbeitet hierzu einen umfassenden Entwurf.
Als gesamte Koalitionsfraktionen bekennen wir uns klar zur Informationsfreiheit
Als Ampelkoalition haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickeln wollen. Das berücksichtigt auch die aktuelle Rechtsprechung.