Grundsätzlich sollten wir Steuergelder so einsetzen, dass in der Breite Effekte erzielt und Anreize gesetzt werden.
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Nach dem Abschluss des Koalitionsvertrags im Herbst letzten Jahres haben wir das Förderprogramm für Elektromobilität zunächst bis Ende 2022 verlängert.
Nichtsdestotrotz ist es uns ein großes Anliegen, Besitzer*innen von E-Autos bidirektionales Laden zur systemdienlichen Teilnahme am Strommarkt niedrigschwellig zu ermöglichen.
Prinzipiell halte ich es für wichtig, die gesamte technologische Bandbreite CO2-neutraler Mobilität zu beforschen, Vor- und Nachteile sowie konzeptionelle Herausforderungen zu evaluieren.
Die rechtlichen Bedingungen werden mit Sicherheit geschaffen, wenn sich abzeichnet, dass diese Technologie in breiterem Umfang nutzbar wird.
Momentan gibt es hier jedoch noch zahlreiche offene Fragen, die technisch und regulatorisch geklärt werden müssen.