Das Bundesministerium der Justiz hat am 31.05.2023 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird.
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Die Bundesregierung hat sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 geeinigt.
Nicht jede wissenschaftlich richtige Erkenntnis zu mehr Klimaschutz ist umsetzbar, weil sie eben so mancher Lebenswirklichkeit widerspricht, als unsozial oder ungerecht empfunden wird. Beim Gebäudeenergiegesetz haben wir gesehen, wie diese beiden Seiten nur sehr schwer in einen Ausgleich zu bringen sind.
Ein zentrales Ziel der geplanten Reform des Unterhaltsrechts ist es, eine gerechtere Verteilung der Unterhaltslasten zu erreichen und den individuellen Betreuungsanteil besser zu berücksichtigen.
Statt auf die vielfältigen Bedenken u einzugehen, hat die Ampel mit dem Gesetz eine einseitige und unausgewogene Lösung verfolgt.
Aufsetzung auf die Tagesordnung des Plenums wird mit Hochdruck forciert