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Das von der Ampel beschlossene Wahlrecht führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Wahlkreisbewerber.
Zumindest bis zu einer Neuregelung gilt die Sperrklausel unter der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben („Direktmandate“)
Aus logistischen Gründen ist das Angebot der Briefwahl (auch über Botschaften) die beste Möglichkeit für Auslandsdeutsche, an Wahlen teilnehmen zu können.
Ich bin kein Befürworter einer sogenannten Neben- oder Alternativstimme. Abgesehen von den Argumenten des Bundesverfassungsgerichts habe ich auch meine persönliche Sicht dazu. Wer sich entscheidet, eine kleinere Partei oder Kleinstpartei zu wählen, die oft auch ein begrenztes inhaltliches Angebot an die Wählerinnen und Wähler macht, entscheidet sich bewusst für dieses Programm und diese Partei.