Frage von Ulla L. • 24.11.2022

Antwort von Jürgen Banzer CDU • 28.11.2022
Leider gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Mediziner, verpflichtend zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um Notfälle.
Leider gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Mediziner, verpflichtend zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um Notfälle.
Niedersachsen hat mit einem Sondervermögen in die Medizinischen Hochschulen Hannover und Göttingen investiert und so mehr Medizinstudienplätze geschaffen.
Hierfür wird im Bundesgesundheitsministerium aktuell ein Gesetzentwurf vorbereitet. Community Health Nurses und Gesundheitslotsen sollen zudem im ländlichen Raum dafür sorgen, dass die Versorgung besser geregelt ist.
Die Situation der kinderärztlichen Versorgung in Hamm ist mir bekannt, die sich durch den Todesfall des Kinderarztes in der Praxis am Rauhen Haus weiter verschlechtert hat. Ich hatte hierzu bereits Kontakt mit der Kassenärztlichen Vereinigung