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(...) Die Frage, ob es sich beim Handelsabkommen mit Japan um ein gemischtes Abkommen handelt, das von den Parlamenten aller EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss, ist eine juristische, die damit auch der Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten muss. In jedem Fall, auch bei Abkommen, die "nur" vom Europäischen Parlament, der direkt gewählten Vertretung der Bürger Europas, und den demokratische gewählten Regierungen der Mitgliedsstaaten abgesegnet werden muss, ist die demokratische Legitimation der europäischen Handelspolitik sichergestellt. (...)
(...) Mit dem EU Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter geöffnet werden. Ausgenommen davon ist unter anderem der breit gefasste Bereich der Daseinsvorsorge, da dieser in der EU und Deutschland nicht liberalisiert ist. (...)