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(...) ein gesetzliches Verbot von Paintball ist im Bundestag erst einmal vom Tisch. (...) Ein Verbot halte ich aber für überzogen. (...)

(...) Die Meinungen, ob solche Freizeitgestaltung Einfluss auf die reale Gewaltbereitschaft hat, gehen weit auseinander. Die schon als fanatisch zu bezeichnende Reaktion aus der Lobbyecke des Painball-Sports haben meine Zweifel zumindest nicht entkräften können. (...)

(...) Wir halten eine grundlegende Novellierung des Waffenrechts für erforderlich, weil wir verstärkt noch durch die letzen Reformen, inzwischen ein unverständliches Waffenrecht mit einer bürokratischen Kleinteiligkeit in Einzelfragen und großen Schutzlücken in zentralen Fragen haben. (...)

(...) Es ist außerdem höchst fragwürdig, ob es tatsächlich eine so eindeutig belegbare Korrelation zwischen Killerspielen und Gewaltbereitschaft gibt, wie dieses immer wieder suggeriert wird. Bei einem intakten sozialen Umfeld und festen Wertmaßstäben erscheint mir die Gefährdung durch Computerspiele gering. (...)

(...) Ich käme niemals auf die Idee, in eine der Ausstellungen von Gunter von Hagen zu gehen. Die Rechtsprechung hat in Deutschland in Anwendung des geltenden Rechts diese Ausstellungen nicht grundsätzlich untersagt. (...)