
(...) ... ich führe keine Aufzeichnungen darüber mit welchem Verkehrsmittel ich wohin fahre, habe aber sicherlich mehr Auto-, als Zug-Kilometer zurückgelegt. (...)
(...) ... ich führe keine Aufzeichnungen darüber mit welchem Verkehrsmittel ich wohin fahre, habe aber sicherlich mehr Auto-, als Zug-Kilometer zurückgelegt. (...)
(...) Das Zeichen 277 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ordnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse an. Bund und Länder stehen einer Herausnahme von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t bis 7,5t (so genannte schwere Wohnmobile) aus diesem Regelungsgehalt aufgeschlossen gegenüber. (...)
(...) Zu Jahresbeginn wurden die Fahrpreise angehoben. Das war leider notwendig, da auch die Löhne der zahlreichen HVV-Mitarbeiter sowie die Diesel - und Strompreise erheblich gestiegen sind und wir das Angebot des HVV ausgebaut haben. (...)