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(...) Bei ordentlichen und nicht hochriskanten Bankgeschäften wäre es zu dieser fatalen Situation, bei der ca. 60 Milliarden als Finanzhilfen gewährt werden müssen, gar nicht gekommen. (...)
(...) Zusätzlich wurde der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte eingeführt. (...) Dieser Mindestlohn gilt für Kräfte, die überwiegend grundpflegerische Tätigkeiten verrichten und damit explizit nicht für die examinierten Altenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung. (...) Um genau diesen Unterschied zu verdeutlichen, haben wir im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes klargestellt, dass die ortsübliche Arbeitsvergütung nur dort zählt, wo nicht bereits der Mindestlohn als Lohnuntergrenze gilt. (...) Sowohl die ortsübliche Arbeitsvergütung als auch der Mindestlohn sind immer als Untergrenzen der Vergütung zu sehen. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig, kann selbst wissen, in welchem Zeitraum es Entscheidungen zu treffen hat. Da ich vom Gericht in zwei Fällen zu Stellungennahmen eingeladen worden bin, kann ich Ihnen dies deshalb und aus vielen Gesprächen mit Verfassungsrichtern bestätigen. (...)
(...) Letztlich und zusätzlich könnte man auch über eine Zwangsanleihe nachdenken, die rückzahlbar wäre. Das ginge aber nicht nur für die so genannten Krisenstaaten. (...)