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Sehr geehrter Herr Meißner,
als Anlage wird Ihnen das Schreiben vom 30. Oktober 2009 per E-Mail übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Anders
Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Danner,

Sehr geehrter Herr Maier,
danke - ja, genauso ist es!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Max Stadler

(...) Und nein: für Menschen, die das Tun der Stasi gegen die Bürgerinnen und Bürger der DDR verharmlosen oder gar rechtfertigen wollen, sollte auf dem Personaltableau unserer Partei kein Platz sein. Für pauschale Verurteilungen und selbstgerechte Wertungen allerdings auch nicht. (...)

(...) Die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords (z.B. die sogenannte Ausschwitzlüge) ist ja in Deutschland explizit unter Strafe gestellt. Diese herausgehobene Vorschrift im deutschen Strafgesetzbuch begründet sich aus der deutschen Geschichte. (...)